Das MVZ Humangenetik Ulm versteht die Bedeutung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Durchführung seiner Tätigkeiten als selbstverständlichen Grundsatz seines Handels.Gemäß dem Kapitel 4.1 der Norm DIN EN ISO 15189:2023 stellt die Geschäftsleitung sicher, dass alle Mitarbeitenden bei Eintritt zur Unparteilichkeit verpflichtet werden. Im Folgenden wird regelmäßig im Rahmen von Schulungen auf das Thema der Unparteilichkeit (hier im Speziellen auf die Einflussnahme durch Außenstehende sowie durch andere Mitarbeitende des MVZ) hingewiesen und sensibilisiert. Hierdurch ist die Objektivität und Unabhängigkeit unserer Untersuchungsergebnisse und sämtlicher Labortätigkeiten gewährleistet.
Bei allen Aktivitäten verpflichtet sich die Geschäftsleitung des MVZ Humangenetik Ulm, die Vertraulichkeit unserer Patientendaten sowie unserer Einsender zu wahren.
Alle Mitarbeitenden werden auf das Datengeheimnis nach der DSGVO (Art. 29, Art. 32 Abs. 4) in Verbindung mit dem BDSG (neu), den Schutz von Sozialdaten nach dem Sozialgesetzbuch sowie zur Wahrung der Schweigepflicht nach §§ 203, 204 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtet.
Schulungen zum Thema „Vertraulichkeit“ werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt.